Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Wer ist die Bürgschaftsbank?

Die Bürgschaftsbank ist eine Spezialbank mit Förderauftrag. Sie wurde 1971 von der Wirtschaft für die Wirtschaft gegründet. Gesellschafter sind Kammern, Verbände sowie öffentliche wie private Banken. Entstanden ist sie aus der Kredithilfe von 1934 und den seit 1955 gegründeten Kreditgarantiegemeinschaften. Sie greift kleinen und mittleren Unternehmen mit Bürgschaften für Hausbankkredite unter die Arme, wenn Sicherheiten fehlen.

 

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank können Erfolg versprechende und zukunftsträchtige Projekte von KMU betriebsgerecht finanziert werden. Strukturwandel und Innovationen werden nachhaltig und auf breiter, branchenübergreifender Basis unterstützt. Ziel sind Ausbau und Weiterentwicklung des mittelständisch geprägten Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg durch Förderung seiner KMU.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist Mitglied im VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken und besteht mit ihren Vorgängerinstituten bereits über 50 Jahre.

Der Kreditspielraum von Unternehmen ist im Wesentlichen, neben der persönlichen Kreditwürdigkeit des Unternehmers, auch von vorhandenen, bewertbaren Sicherheiten geprägt. Das Kreditwesengesetz (kurz KWG) regelt u.a. die Besicherung von Krediten. Aufgrund des Vorsichtsprinzips führt dies bei den Hausbanken zu Blankoanteilen. Betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte können, mangels ausreichender Besicherung, deshalb oft nicht umgesetzt werden. Für Gründungsprojekte gilt dies noch in weitaus stärkerem Maße. Die Bürgschaftsbank ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme solche fehlenden Sicherheiten. Im Einzelfall werden bis zu 80 % der Kredite für gewerbliche Vorhaben verbürgt, die maximale Bürgschaftshöhe beträgt € 1 Millionen.

Die Einbindung der Bürgschaftsbank ist in folgenden Bereichen möglich:

  • Bürgschaften gegenüber der Hausbank zur Besicherung von Krediten (auch Avale) und (Förder-) Darlehen
  • Bürgschaften im Rahmen von Leasingfinanzierungen
  • Garantien gegenüber Beteiligungsgesellschaften zur Absicherung stiller Beteiligungen

Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige Vorhaben. Die Laufzeit der Bürgschaft ist in der Regel an das zu finanzierende Projekt angepasst und beträgt bei Bauvorhaben maximal 23 Jahre.

 

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© JMK Fördermittelberatung Joachim M. KESSEL -Ihr unabhängiger Fördermittelexperte- | E-Mail: info@jmk-finanzconsulting.de Telefon: +49 (7144) 819527

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