"Diese Informationen stammen von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg-Homepage"

Innovationen verursachen Kosten, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach erfolgreicher Markteinführung eines neuen Produktes kompensiert werden können. Ist Ihre Hausbank von Ihrem Innovationsvorhaben überzeugt, sucht aber noch nach einem zusätzlichen Risikopartner? Wir entlasten Ihre Hausbank mit einer Ausfallbürgschaft und ersetzen damit fehlende Sicherheiten.

Für eine solide Finanzierung eines Innovationsvorhabens empfiehlt sicher immer ein ausreichender Einsatz von Eigen- und Beteiligungskapital.

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg kann Sie hier mit einer stillen Beteiligung unterstützen.

Was wird verbürgt und in welcher Höhe?

  • Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Markteinführungskosten innovativer Produkte

Bürgschaften werden bis zur Höhe von € 1 Million, maximal jedoch 80 % der Kredite übernommen. Dabei können Förderdarlehen der L-Bank oder KfW ebenso verbürgt werden wie Kredite und Darlehen der Hausbank.

Zielgruppe

Die Bürgschaftsbank ist Finanzierungspartner für alle Branchen der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe nach KMU-Kriterien.

Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken

Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Laufzeit

Die Laufzeit der Bürgschaft ist i.d.R. an die der Kredite angepasst.

Sicherheiten

Soweit möglich sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.

 

Ablauf

In einem Vorgespräch mit Ihrer Hausbank entscheiden Sie sich für eine Mitwirkung der Bürgschaftsbank. Der Antrag erreicht uns über die Hausbank, die die Höhe der erforderlichen Bürgschaft festlegt. Selbstverständlich ist auch jederzeit eine Anfrage zur ersten Einschätzung möglich.

 

Bearbeitungsgebühr

einmalig i. d. R. 1,0 % der genehmigten Bürgschaft

 

Bürgschaftsprovision

i. d. R. 0,8 % p. a. aus dem valutierenden Kreditbetrag

Download:
Prospekt Innovation und Technologie [268 KB]

© JMK Fördermittelberatung Joachim M. KESSEL -Ihr unabhängiger Fördermittelexperte- | E-Mail: info@jmk-finanzconsulting.de Telefon: +49 (7144) 819527

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