Etablierte Unternehmen

Die Bürgschaftsbank ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende Sicherheiten. Im Einzelfall werden bis zu 80 Prozent der Kredite für gewerbliche Vorhaben und Freie Berufe verbürgt, die maximale Bürgschaftshöhe beträgt € 1 Million. Die Unternehmen müssen die KMU-Kriterien erfüllen.

folgende Programme werden angeboten:

 

Energieeffizienzfinanzierung

Bürgschaften in Höhe von 50 % des L-Bank-Darlehens (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million). Eine höhere Bürgschaft bis zu 80 % ist ebenfalls möglich.

Normalprogramme - Bürgschaften für etablierte Unternehmen

Bürgschaften bis zu 80% (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million) für Darlehen, Förderkredite und Kontokorrentrahmen bestehender gewerblicher Unternehmen (u. a. Franchise) und Freie Berufe in Baden-Württemberg aus allen Branchen.


Gründungsfinanzierung und Wachstumsfinanzierung

Bürgschaften in Höhe von 50 % des L-Bank-Darlehens (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million) für bestehende Unternehmen (u. a. Franchise) und Freie Berufe aus allen Branchen.

Technologiefinanzierung

Bürgschaften in Höhe von 50 % (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million) für Darlehen aus dem Technologierförderprogramm oder dem Umwelt- und Energieeinsparprogramm der L-Bank.

Liquiditätskredit

Bürgschaften in Höhe von 50 % des L-Bank-Darlehens (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million) für bestehende Unternehmen (u. a. Franchise) und Freie Berufe aus allen Branchen.

© JMK Fördermittelberatung Joachim M. KESSEL -Ihr unabhängiger Fördermittelexperte- | E-Mail: info@jmk-finanzconsulting.de Telefon: +49 (7144) 819527

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