Die Bürgschaftsbank ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende Sicherheiten. Im Einzelfall werden bis zu 80 Prozent der Kredite für gewerbliche Vorhaben und Freie Berufe verbürgt, die maximale Bürgschaftshöhe beträgt € 1 Million. Die Unternehmen müssen die KMU-Kriterien erfüllen.
Bürgschaften bis zu 80% (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million) für Darlehen, Förderkredite und Kontokorrentrahmen bestehender gewerblicher Unternehmen (u. a. Franchise) und Freie Berufe in Baden-Württemberg aus allen Branchen.
Bürgschaften in Höhe von 50 % des L-Bank-Darlehens (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million) für bestehende Unternehmen (u. a. Franchise) und Freie Berufe aus allen Branchen.
Bürgschaften in Höhe von 50 % (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million) für Darlehen aus dem Technologierförderprogramm oder dem Umwelt- und Energieeinsparprogramm der L-Bank.
Bürgschaften in Höhe von 50 % des L-Bank-Darlehens (Bürgschaftsobergrenze max. € 1 Million) für bestehende Unternehmen (u. a. Franchise) und Freie Berufe aus allen Branchen.